Wie sagt man ‚im Zweifel für den Angeklagten‘ auf Latein?
‚Im Zweifel für den Angeklagten‘ heißt auf Latein ‚in dubio pro reo‘. Der Ausdruck stammt aus dem römischen Recht.
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- a priori
- a posteriori
- ceteris paribus
- cui bono
- deus ex machina
- in medias res
- tertium comparationis
- ultima ratio
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