Was bedeutet der Grundsatz ‚im Zweifel für den Angeklagten‘?
Der Grundsatz ‚im Zweifel für den Angeklagten‘ bedeutet, dass vor Gericht niemand verurteilt werden sollte, wenn Zweifel an seiner Schuld bestehen.
Er stammt aus dem römischen Recht und lautet im lateinischen Originalwortlaut ‚in dubio pro reo‘.
Weitere nützliche lateinische Ausdrücke sind:
- a priori
- a posteriori
- ceteris paribus
- cui bono
- deus ex machina
- in medias res
- tertium comparationis
- ultima ratio
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