Was versteht man unter ‚in dubio pro reo‘?

Unter ‚in dubio pro reo‘ versteht man den Rechtsgrundsatz, dass vor Gericht für den Angeklagten entschieden werden sollte, wenn Zweifel an seiner Schuld bestehen.

Der Ausdruck stammt aus dem Lateinischen und bedeutet auf Deutsch: ‚im Zweifel für den Angeklagten‘.

Durch die Anwendung dieses Grundsatzes soll verhindert werden, dass Unschuldige verurteilt werden.

Weitere lateinische Ausdrücke, die dich interessieren könnten, sind:

  • a priori
  • a posteriori
  • ceteris paribus
  • cui bono
  • deus ex machina
  • in medias res
  • tertium comparationis
  • ultima ratio

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