Kann ich die Grußformel ‚Mit freundlichen Grüßen‘ am Ende einer E-Mail mit ‚MfG‘ abkürzen?

In geschäftlichen Schreiben sollte ‚Mit freundlichen Grüßen‘ nicht mit ‚MfG‘ abgekürzt werden. Abkürzungen gelten als unhöflich. Sie vermitteln den Eindruck, dass der Verfasser des Schreibens sich nicht ausreichend Zeit für eine professionelle Grußformel genommen hat.

In privaten Schreiben oder in der Korrespondenz mit engen Kollegen können Grußformeln wie ‚Mit freundlichen Grüßen‘ oder ‚Liebe Grüße‘ mit ‚MfG‘ bzw. ‚LG‘ abgekürzt werden.