In dubio pro reo | Im Zweifel für den Angeklagten auf Latein

In dubio pro reo‘ bedeutet auf Deutsch ‚im Zweifel für den Angeklagten‘.

Es handelt sich um ein Rechtsprinzip, demzufolge ein Angeklagter vor Gericht nicht verurteilt werden darf, wenn Zweifel an seiner Schuld bestehen.

Beispiel: in dubio pro reo
„Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung, doch der Richter sah noch zu viele Unklarheiten und entschied in dubio pro reo.“
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In dubio pro reo: Bedeutung auf Deutsch

Der Ausdruck ‚in dubio pro reo‘ bedeutet ‚im Zweifel für den Angeklagten‘.

Es handelt sich um einen Rechtsgrundsatz, der regelt, dass in Zweifelsfällen für den Angeklagten oder die Angeklagte entschieden werden sollte.

Beispiel: in dubio pro reo – Verwendung als Rechtsprinzip
„Die Jury war unsicher, ob die Angeklagte zur Tatzeit wirklich am Tatort gewesen war, daher galt in dubio pro reo.“

„Die beiden Gutachten widersprachen sich, sodass am Ende in dubio pro reo entschieden werden musste.“

‚In dubio pro reo‘ wird aber nicht nur vor Gericht, sondern auch in alltäglichen Situationen verwendet.

Beispiel: in dubio pro reo – Verwendung im Alltag
„Er hat zwar schon wieder im letzten Moment abgesagt, aber in dubio pro reo – vielleicht war wirklich etwas Wichtiges dazwischengekommen.“

„Sie sagt, sie hätte die Nachricht zu spät gesehen. Na gut, in dubio pro reo, wir glauben ihr das jetzt mal.“

Beachte
Im Deutschen wird der Grundsatz ‚in dubio pro reo‘ (= ‚im Zweifel für den Angeklagten‘) manchmal kurz ‚Zweifelssatz‘ genannt.

In dubio pro reo: Herkunft des Prinzips

Das Prinzip ‚in dubio pro reo‘ (= ‚im Zweifel für den Angeklagten‘) geht auf das griechische und römische Recht zurück.

Die genaue Wortfolge ‚in dubio pro reo‘ wurde jedoch erst in der Zeit der Renaissance durch den Mailänder Juristen und Gelehrten Edigio Bossi (1488 bis 1546) geprägt.

Im Kapitel „Titulus de favoribus defensionis“ („Abschnitt über die Grundsätze zugunsten der Verteidigung“) seines Hauptwerks Tractati varii (Verschiedene Abhandlungen) schreibt er:

Lateinisches Original: „In dubio pro reo iudicandum est.“

Deutsche Übersetzung: „Im Zweifel ist zugunsten des Angeklagten zu entscheiden.“

Weitere lateinische Ausdrücke mit einer langen Geschichte sind:

a priori cui bono in vino veritas
a posteriori deus ex machina tertium comparationis
ceteris paribus in medias res ultima ratio
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Häufig gestellte Fragen zu in dubio pro reo

Was versteht man unter ‚in dubio pro reo‘?

Unter ‚in dubio pro reo‘ versteht man den Rechtsgrundsatz, dass vor Gericht für den Angeklagten entschieden werden sollte, wenn Zweifel an seiner Schuld bestehen.

Der Ausdruck stammt aus dem Lateinischen und bedeutet auf Deutsch: ‚im Zweifel für den Angeklagten‘.

Durch die Anwendung dieses Grundsatzes soll verhindert werden, dass Unschuldige verurteilt werden.

Weitere lateinische Ausdrücke, die dich interessieren könnten, sind:

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Was heißt ‚in dubio‘?

In dubio‘ ist lateinisch und heißt auf Deutsch ‚im Zweifel‘.

Die Wortfolge findet sich z. B. in dem Rechtsgrundsatz ‚in dubio pro reo‘ (= ‚Im Zweifel für den Angeklagten‘).

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Was bedeutet der Ausdruck ‚in dubio pro duriore‘?

Der lateinische Ausdruck ‚in dubio pro duriore‘ bedeutet ‚im Zweifel für das Härtere‘.

Der Ausdruck wird im Strafprozessrecht verwendet, insbesondere in der Phase der Ermittlungen.

Wenn unklar ist, ob die Ergebnisse für oder gegen eine Anklage sprechen, soll im Zweifel Anklage erhoben werden, damit ein Gericht über Schuld oder Unschuld entscheiden kann.

Im Gerichtsverfahren selbst gilt dann das umgekehrte Prinzip ‚in dubio pro reo‘ (= ‚im Zweifel für den Angeklagten‘).

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Was bedeutet der Grundsatz ‚im Zweifel für den Angeklagten‘?

Der Grundsatz ‚im Zweifel für den Angeklagten‘ bedeutet, dass vor Gericht niemand verurteilt werden sollte, wenn Zweifel an seiner Schuld bestehen.

Er stammt aus dem römischen Recht und lautet im lateinischen Originalwortlaut ‚in dubio pro reo‘.

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  • a posteriori
  • ceteris paribus
  • cui bono
  • deus ex machina
  • in medias res
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Wie sagt man ‚im Zweifel für den Angeklagten‘ auf Latein?

Im Zweifel für den Angeklagten‘ heißt auf Latein ‚in dubio pro reo‘. Der Ausdruck stammt aus dem römischen Recht.

Weitere lateinische Ausdrücke, die dich interessieren könnten, sind:

  • a priori
  • a posteriori
  • ceteris paribus
  • cui bono
  • deus ex machina
  • in medias res
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Wir empfehlen, in allen Texten auf verlässliche Quellen zu achten. Die passende Quellenangabe zu diesem Artikel findest du unten.

Schnorbusch, A. (2025, 26. November). In dubio pro reo | Im Zweifel für den Angeklagten auf Latein. Quillbot. Abgerufen am 3. Dezember 2025, von https://quillbot.com/de/blog/lateinische-sprueche/in-dubio-pro-reo/

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Alexander Schnorbusch, M.A.

Alexander hat Philosophie und Literarisches Schreiben studiert und promoviert aktuell an der Hochschule für Philosophie München. Er schreibt über Grammatik, Stil und effektiven Sprachgebrauch.

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