Können transitive Verben mit einem Genitivobjekt stehen?

Ja, einige transitive Verben können gleichzeitig mit einem Akkusativobjekt und einem Genitivobjekt stehen.

Beispiel: Der Staatsanwalt bezichtigte die Angeklagte des Verbrechens.

Es handelt sich dabei vor allem um Verben der Rechtssprache.

Die folgenden transitiven Verben können mit einem Genitivobjekt stehen:

  • anklagen
  • berauben
  • beschuldigen
  • bezichtigen
  • entbinden
  • entheben
  • überführen
  • verdächtigen
  • versichern

Um sicherzugehen, dass du diese Verben richtig verwendest, kannst du die kostenlose Rechtschreibprüfung von QuillBot nutzen.