Können transitive Verben mit einem Genitivobjekt stehen?
Ja, einige transitive Verben können gleichzeitig mit einem Akkusativobjekt und einem Genitivobjekt stehen.
Beispiel: Der Staatsanwalt bezichtigte die Angeklagte des Verbrechens.
Es handelt sich dabei vor allem um Verben der Rechtssprache.
Die folgenden transitiven Verben können mit einem Genitivobjekt stehen:
- anklagen
- berauben
- beschuldigen
- bezichtigen
- entbinden
- entheben
- überführen
- verdächtigen
- versichern
Um sicherzugehen, dass du diese Verben richtig verwendest, kannst du die kostenlose Rechtschreibprüfung von QuillBot nutzen.