Wann verwendet man -chen und wann -lein bei Diminutiven?

Die meisten Diminutive (= Verkleinerungs- bzw. Verniedlichungsformen) von Substantiven werden mit den Nachsilben ‚-chen‘ (‚Bäumchen‘) oder ‚-lein‘ (‚Äuglein‘) gebildet.

Bei den meisten Diminutiven sind beide Nachsilben (= Suffixe) möglich: ‚Kindchen‘/‚Kindlein‘.

Es gibt jedoch regionale Unterschiede: In Norddeutschland wird häufiger ‚-chen‘ verwendet, im süddeutschen Raum eher ‚-lein‘.

Manchmal entscheidet auch die Aussprache über die Nachsilbe: Substantive, die auf ‚-ch(e)‘, ‚-g‘ oder ‚-ng‘ enden, bilden den Diminutiv meistens mit der Nachsilbe ‚-lein‘: ‚Bach‘ → ‚Bächlein‘.

Substantive, die auf ‚-l(e)‘ enden, erhalten in der Diminutivform eher die Nachsilbe ‚-chen‘: ‚Ball‘ → ‚Bällchen‘.

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