Obligatorisch | Bedeutung, Definition & Synonyme

Das Adjektiv ‚obligatorisch‘ bedeutet ‚zwingend erforderlich‘, ‚verpflichtend‘ oder ‚notwendig‘. Häufig werden damit Handlungen oder Verhaltensweisen bezeichnet, die per Verordnung oder Gesetz vorgeschrieben sind.

‚Obligatorisch‘ gilt als bildungssprachlich.

Beispiel: ‚obligatorisch‘ Bedeutung
Auf der Intensivstation ist die Einhaltung hygienischer Schutzmaßnahmen obligatorisch (‚zwingend erforderlich‘).

Die Teilnahme an den Modulen A und B ist obligatorisch (‚notwendig‘) für die Fortführung des Studiums.

Was bedeutet ‚obligatorisch‘?

Das Adjektiv ‚obligatorisch‘ bedeutet so viel wie ‚zwingend erforderlich‘ oder ‚verpflichtend‘. Es stammt von dem lateinischen Wort ‚obligatorius‘ (‚verbindlich‘) ab.

Mit ‚obligatorisch‘ drückst du aus, dass gewisse Tätigkeiten oder Angelegenheiten per Anweisung oder sogar Gesetz vorgeschrieben und dadurch unumgänglich sind.

Jede Person hat sich danach zu richten.

Beispiel: ‚obligatorisch‘ Bedeutung
Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist obligatorisch, wenn man als Erzieher/-in in einer Kita arbeiten möchte.

Ein ähnlich klingendes Wort, das häufig synonym verwendet wird, ist ‚obligat‘. ‚Obligat‘ kann ‚notwendig‘, ‚unerlässlich‘ oder auch ‚dazugehörend‘ bedeuten.

‚Obligat‘ ist im Gegensatz zu ‚obligatorisch‘ häufig ironisch gemeint. Beispielsweise wird damit ausgedrückt, dass ein Vorgang sich immer wieder auf gleiche Weise ereignet, ohne dass eine Notwendigkeit dazu besteht.

Beispiel: Verwendung von ‚obligat‘
Beim Familientreffen hielt Opa Erwin seine obligate Eröffnungsrede.

Obligatorisch: Definition & Verwendung

Das Adjektiv ‚obligatorisch‘ bedeutet ‚zwingend erforderlich‘ und gilt als bildungssprachlich.

‚Obligatorisch‘ wird vor allem in Bereichen verwendet, in denen eine bestimmte Handlung, Tätigkeit oder Verhaltensweise vorgeschrieben ist.

Zu diesen Bereichen zählen z. B.:

  • Bildung (z. B. Vorgaben zur Schulpflicht)
  • Umweltschutz (z. B. Gesetze zum CO2-Ausstoß)
  • Arbeitsrecht (z. B. Arbeitsschutzgesetz)
  • Bauwesen (z. B. Vorgaben zu baurechtlichen Maßnahmen)
  • Gesundheitswesen (z. B. Hygienekonzepte)
  • Vertragswesen (z. B. Rechtswirksamkeit durch Unterschrift)
  • Datenschutz (z. B. Vorgaben zu personenbezogenen Daten)

In der Umgangssprache wird ‚obligatorisch‘ eher selten verwendet.

Was ist das Gegenteil von ‚obligatorisch‘?

Das Antonym (= Gegenteilswort) von ‚obligatorisch‘ ist ‚fakultativ‘. ‚Fakultativ‘ bedeutet ‚freiwillig‘, ‚der eigenen Wahl nach‘ oder auch ‚nach eigenem Ermessen‘.

Wenn etwas fakultativ ist, kannst du also selbst entscheiden, ob du es tust oder nicht.

Beispiel: ‚fakultativ‘ vs. ‚obligatorisch‘
Das Ableisten von Überstunden ist in der Regel fakultativ (‚freiwillig‘). Arbeitnehmende können Überstunden leisten, müssen es aber nicht.

Die Ausführung der vertraglich festgelegten Arbeitsleistung ist hingegen obligatorisch (‚verpflichtend‘), um das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten und entlohnt zu werden.

Weitere Antonyme von ‚obligatorisch‘ sind optional und unverbindlich.

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Synonyme von ‚obligatorisch‘

Synonyme von ‚obligatorisch‘ sind:

  • zwingend erforderlich
  • verpflichtend
  • notwendig
  • bindend
  • vorgeschrieben
  • verbindlich
Synonyme von ‚obligatorisch‘
Satz mit ‚obligatorisch‘ Satz mit ‚Synonym‘
Für manche Berufe ist das Vorweisen von Erste-Hilfe-Kenntnissen obligatorisch. Für manche Berufe ist das Vorweisen von Erste-Hilfe-Kenntnissen zwingend erforderlich.
In Deutschland ist der Schulbesuch obligatorisch. In Deutschland ist der Schulbesuch verpflichtend.
Die Teilnahme an der SAP-Schulung ist obligatorisch für alle Angestellten des Betriebs. Die Teilnahme an der SAP-Schulung ist vorgeschrieben für alle Angestellten des Betriebs.

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Häufig gestellte Fragen zu ‚obligatorisch‘

Was ist der Unterschied zwischen ‚fakultativ‘ und ‚obligatorisch‘?

Die Adjektive ‚fakultativ‘ und ‚obligatorisch‘ sind Antonyme (= Gegenteilswörter).

‚Fakultativ‘ bedeutet, dass etwas freiwillig, unverbindlich oder nach eigenem Ermessen durchgeführt werden kann.

‚Obligatorisch‘ heißt hingegen so viel wie ‚zwingend notwendig‘, ‚verpflichtend‘ oder ‚bindend‘.

Beispiel:

Das Ableisten von Überstunden ist in der Regel fakultativ (‚freiwillig‘). Arbeitnehmende können Überstunden leisten, müssen es aber nicht.

Die Ausführung der vertraglich festgelegten Arbeitsleistung ist hingegen obligatorisch (‚verpflichtend‘), um das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten und entlohnt zu werden.

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Anna Fragel, B.Sc.

Anna hat einen Hochschulabschluss in Logopädie. Sie hat als akad. Sprachtherapeutin und Dozentin gearbeitet. Ihre Expertise liegt in den Bereichen Sprachentwicklung, Grammatik und Rechtschreibung.